Eigentümerwechsel

Damit eine zeitgenaue Abrechnung erfolgen kann, benötigt die Hausverwaltung eine Kopie des Kaufvertrages und der Auflassung. Mit dem Eigentumsübergang, der so genannten “Auflassung” ist der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen und ab diesem Zeitpunkt für sämtliche Zahlungen (z. B. Hausgeld) verantwortlich. >>> direkt zum Online-Formular